Schiessordnung
1.Ernstbrunner Sportschützenverein
SCHIESSORDNUNG
1. Den Anordnungen des Schießleiters ist unbedingt Folge zu leisten
2. Die am Schießen beteiligten Personen dürfen weder unter Alkohol- noch Drogeneinfluss stehen.
3. Die Schießstätte darf nicht mit geladener Waffe betreten werden.
4. Der Schützenstand darf nicht mit geladener Waffe verlassen werden.
5. Die Waffen dürfen nur am Schützenstand geladen werden, wobei der Lauf stets gegen das Ziel (Geschoßfang) oder gegen den Boden der Schießbahn gerichtet sein muss.
6. Das Umdrehen mit geladener Waffe ist verboten.
7. Geladene Waffen dürfen nicht abgelegt oder abgestellt werden.
8. Bei Feuerunterbrechung ist der Verschluss zu öffnen (die Waffe zu sichern, die Waffe zu brechen).
9. Bei Beendigung des Schießens (“Feuer einstellen“) ist die Waffe zu entladen, das Magazin bzw.
die Trommel zu entleeren.
10. Fremde Waffen dürfen ohne ausdrückliche Bewilligung des Besitzers nicht berührt werden.
11. Waffen dürfen nur mit offenem Verschluss (gebrochen, abgenommenen Magazin, ausgeschwenkter Trommel) abgestellt bzw. abgelegt werden.